Besucherordnung des Gartens des Staatlichen Schlosses LYSICE

Komplex von Regeln, die die Bedingungen für den öffentlichen Zutritt festlegen

NATIONALE DENKMALSCHUTZINSTITUT
TERRIORIALE DENKMALVERWALTUNG IN KROMĚŘÍŽ
BESUCHERORDNUNG DES GARTENS DES STAATLICHEN SCHLOSSES LYSICE
(WEITER NUR “GARTEN”)

Artikel 1 – Zugänglichkeit des Gartens
Der Garten ist der Bestandteil eines nationalen Kulturdenkmals, geschützt durch das Gesetz N. 20/87 über den Staatschutz, laut der folgenden Vorschriften.

Artikel 2 – Besucherzeit
1.    Der Garten ist der Öffentlichkeit während der Öffnungszeit des Denkmalobjektes zugänglich.
2.    Der Zugang in den Garten kann von der Verwaltung des Denkmalsobjektes je nach der Betriebs- oder Sicherheitssituation (Filmen, Kommerzvermietung usw.) geändert oder geschlossen werden.

Artikel 3 – Eintrittspreis
1.    Der Eintritt in den Garten ist mit einer Gebühr belegt.
2.    Personen im Alter unter 15 Jahren ist der Zugang ohne erwachsene Begleitung nicht ermöglicht.

Artikel 4 – Organisation des Besucherbetriebes
1.    Besichtigung und Verweilen im Garten sind ohne Führung.

Artikel 5 – Schutz des Kulturdenkmals
1.    Im Garten ist es verboten:
a.    Alkohol und Rauschmittel konsumieren. Personen, die in Verdacht gekommen sind, dass sie betrunken sind, Drogen oder Suchtmittel einnahmen ist der Eintritt verboten.
b.    Rauchen (auch elektronische Zigaretten), Feuer machen.
c.    Alle Art von Sprengstoffen.
d.    Alle Art von Waffen tragen.
e.    Sich außerhalb der markierten Wege zu bewegen, neue Wege bilden, pflücken und brechen von Blumen, Blättern und Früchten von Bäumen und Sträuchern und weiteren Pflanzen, brechen von Ästen, klettern auf Bäumen und Sträuchern, klettern über Zaune, Gerüste, Tiere jagen und Vögel und auf jegliche Art die Fauna und Flora beschädigen.
f.    Rasenflächen zum Picknick benützen, außer markierte Stellen.
g.    Im Garten lebende Tiere zu füttern.
h.    Die Behausung der Tiere stören.
i.    Auf jegliche Weise die Gartenmöbel beschädigen oder wegtragen, auf die Wände, Skulpturen, Beläge, Felsen und weiteres Natur- oder Baumaterial im Garten
schreiben oder malen.
j.    Im Brunnen und Bassin baden.
k.    Fahren und Parken in Motorwägen, Fahrrad-, Roller- Schlittschuh- Skateboardfahren usw.
l.    Plakate, Flugblätter, ohne die Kenntnis der Verwaltung des Objekts zu kleben, verteilen.
m.    Abfälle außer in die Abfallkörbe werfen oder auf eine andere Weise den Garten verunreinigen.
n.    Kampieren, Ballspiele spielen, rodeln, Schifahren usw.
o.    Drohne fliegen lassen, Ausnahmen werden von der Schlossverwaltung erlaubt: lysice@npu.cz. Tel.: 516 472 235
p.    Verboten ist Geocaching in jeder Form.
q.     Ruhe, Ordnung, Sicherheit und gute Sitten stören, laute Musik oder andere Art von Lärm verursachen, schreien und sich laut benehmen und Besucher und Tiere stören.
r.    Das Informationssystem berühren oder manipulieren.
2.    Für den Schutz des Gartens und der Besucher werden die Außenräume mit einem Kamerasystem mit Aufnahmen überwacht. Informationen über den Datenschutz der Personen finden Sie auf den Seiten www.npu.cz.
3.    Bei der Besichtigung ist es nötig die Unebenheit des Bodens, niedrigere Durchgänge, Wasserflächen oder andere Risiken, die dem Milieu eines Gartens entsprechen, zu beachten. Die Besucher sind verpflichtet auf ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit der Kinder und weiterer anvertrauten Personen zu achten.

Artikel 6 – Eintritt in den Garten mit dem Fahrrad und anderen Verkehrsmitteln
1.    In dem Garten ist jegliche Bewegung mit Fahrrad, Roller, Schlittschuhen, Skateboard usw. verboten.

Artikel 7 – Eintritt mit den Tieren in den Garten
1.    Eintritt mit den Tieren in den Garten ist verboten.

Artikel 8 – Fotografieren und Aufnahmen machen
1.    Fotografieren und Aufnahme machen ist den Besuchern erlaubt mit Rücksicht auf den Schutz der Privatzone anderer Personen.
2.    Fotografieren und Aufnahme machen für die öffentliche Präsentation, Kommerzfotografieren, Hochzeiten usw., muss man im Voraus besprechen, auf schriftliche Art mit der Verwaltung des Objekts mit genau angeführtem Datum und anderen Einzelheiten bestellen.  Die Anträge für Fotografieren schicken Sie auf die Adresse: lysice@npu.cz.
3.    Im Falle, dass im Garten eine Kulturaktion mit der Anwesenheit der Öffentlichkeit stattfindet, soll der Besucher damit einverstanden sein, wenn er an der Aktion teilnimmt, dass man dabei Fotodokumentation, Videodokumentation anfertigt. Diese Dokumentation dient ausschließlich den berechtigten Interessen der Nationalen Denkmalschutzinstitution für die Werbung, Information usw. Für die Web-Seiten, Medien usw. Diese Dokumentation wird sich ausschließlich auf den Lauf der Aktion konzentrieren nicht auf einzelne Personen.  Wenn jedoch der Besucher einen Vorbehalt äußern will, soll er sich auf die Organisatoren der Veranstaltung wenden. Das Institut schützt jegliche persönlichen Angaben in der Vereinbarung mit der aktuellen Legislative.  Weitere Informationen: www.npu.cz.

Artikel 9 – Schlussbestimmungen
1.    Im Garten darf man nicht Grabarbeiten durchführen, Oberflächen und Grünanlagen beschädigen z.B. mit Metall Detektor.
2.    Man darf nicht Lager aufstellen oder zelten, kampieren.

Artikel 10 – Schlussbestimmungen
1.     Wünsche, Anerkennungen, Aufwände können die Besucher schriftlich direkt im Denkmalobjekt in das Buch der Wünsche und Beschwerden, das ihnen die Leitung der Denkmalverwaltung zu Verfügung stellt, eintragen. Seine Beiträge kann der Besucher aber auch mündlich, schriftlich oder telefonisch vermitteln: lysice@npu.cz, 516 472 235.
2.    Für jegliche vom Besucher verursachte Schäden ist der Besucher dem nationalen Denkmalschutzinstitut verantwortlich, oder der Verwaltung des Objekts nach den gültigen Rechtsvorschriften. Das Nationale Denkmalschutzinstitut ist dem Besucher für von ihm verursachten Schäden und nicht respektieren der Besucherordnung nicht verantwortlich.
3.    Eine Ausnahme aus der Besucherordnung kann aus begründeten Ursachen nur der Leiter der Verwaltung des Denkmalobjekts erteilen.
4.    Diese Besucherordnung gewinnt am 1. 3. 2024 an Gültigkeit und zugleich wird die bisherige Besucherordnung aufgehoben.